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   BSG, 11.07.1991 - 12 RK 28/90   

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BSG, 11.07.1991 - 12 RK 28/90 (https://dejure.org/1991,15205)
BSG, Entscheidung vom 11.07.1991 - 12 RK 28/90 (https://dejure.org/1991,15205)
BSG, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 12 RK 28/90 (https://dejure.org/1991,15205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung - Gleichwertigkeit des Versicherungsschutzes zwischen berufständischem Versorgungwerk und der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90

    Selbstbindung des Revisionsgerichts, wenn für die spätere Entscheidung ein

    Auszug aus BSG, 11.07.1991 - 12 RK 28/90
    Auch der erkennende Senat selbst ist nach dem Grundsatz der Selbstbindung des Revisionsgerichts an seine früheren Rechtsausführungen gebunden (dazu und zu möglichen, hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen von der Selbstbindung vgl das Urteil des Senats vom 25. Oktober 1990 in SozR 3 - 1500 § 170 Nr. 1).
  • BSG, 07.03.2007 - B 12 R 15/06 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Mitgliedschaft

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87) und vom 11. Juli 1991 (12 RK 28/90) zu § 7 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) die Gleichwertigkeit nur dann als gegeben angesehen habe, wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige, im Versorgungswerk jedoch beitragsfreie Zeiten wenigstens leistungssteigernd berücksichtigt werden, habe dies einen Sachverhalt betroffen, bei dem mit Beginn der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk während mehrerer Monate die Beitragserhebung wegen fehlender Regelungen ungewiss gewesen sei.

    Nur dann, wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung diese Zeiten ebenfalls nicht leistungssteigernd anzurechnen seien, könne auch die Satzung des Versorgungswerks diese Zeit beitrags- und anrechnungsfrei lassen, ohne dass deswegen das Befreiungsrecht entfalle (Urteile des Senats vom 25. Oktober 1988, 12 RK 58/87, SozR 2400 § 7 Nr. 6, vom 11. Juli 1991, 12 RK 28/90, USK 9140, und vom 7. November 1991, 12 RK 49/89, SozR 3-2940 § 7 Nr. 2).

    Auf den Grund für die fehlende Beitragspflicht hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87, SozR 2400 § 7 Nr. 6) und vom 11. Juli 1991 (12 RK 28/90, USK 9140) nicht abgestellt.

  • LSG Hessen, 29.06.2006 - L 8 KR 205/05
    Dieses Ziel ist indessen, soweit für bestimmte Zeiten der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ausnahmsweise keine Beiträge zu entrichten sind (beitragslose Zeiten), in der Regel nur dann zu erreichen, wenn die betreffende Zeit leistungssteigernd berücksichtigt, d.h. bei Eintritt des Versicherungsfalls als Versicherungszeit angerechnet wird (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988, 12 RK 58/87 = SozR 2400 § 7 Nr. 6 m.w.N.; Urteil vom 11. Juli 1991, 12 RK 28/90).
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